Was bezwecken sogenannte Anlegerschutzanawälte und „obskure Anlegerschutzvereine“ mit bewussten irreführenden Meldungen über angebliche Insolvenzen?
Nun, natürlich kann das auch manchmal ein Fehler sein den man dort veröffentlicht hat, aber deshalb weniger schlimm?
Nein, denn Rechtsanwälte und Anlegerschutzvereine sollten mit solchen Meldungen besonders V O R S I C H T I G sein, und diese vor allem gut recherchiert haben. Das war im Fall der Ersten Oderfelder Beteiligungsgesellschaften und der LombardClassic3 GmbH & Co. KG wohl so wie man ernüchternd feststellen muss. Sowohl die Rechtsanwaltskanzlei als auch der Verein haben hier eine falsche Meldung veröffentlicht. Weder die Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft noch die Lombard Classic3 GmbH & Co. KG sind in Insolvenz. Das haben uns beide Gesellschaften durch einen Sprecher telefonisch mitteilen lassen.
Man habe in der Sache umgehend rechtliche Schritte gegen den Verein und gegen die falsch berichtende Rechtsanwaltskanzlei eingeleitet. Unmittelbar nach Weihnachten erwarte man den Erlass einer einstweiligen Verfügung sowohl gegen den Verein aber auch gegen die Hamburger Rechtsanwaltskanzlei. Natürlich ist uns als Unternehmen dadurch ein erheblicher Schaden entstanden, den wir natürlich gegenüber den Verursachern in Rechnung stellen werden. Zur Seriosität solcher Rechtsanwälte und Anlegerschutzvereine haben wir dann da eine andere Meinung.
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